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   OLG Frankfurt, 25.02.2022 - 13 U 221/21   

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https://dejure.org/2022,52797
OLG Frankfurt, 25.02.2022 - 13 U 221/21 (https://dejure.org/2022,52797)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.02.2022 - 13 U 221/21 (https://dejure.org/2022,52797)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Februar 2022 - 13 U 221/21 (https://dejure.org/2022,52797)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    Diesel-Skandal: Keine Schadensersatzansprüche für im Mai 2017 erworbenen gebrauchten Audi A6 Avant mit Motor EA288

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 09.04.2021 - 8 U 68/20

    Ansprüche eines Fahrzeugkäufers im Diesel-Abgasskandal

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2022 - 13 U 221/21
    So habe auch das OLG Naumburg in seinem Urteil vom 9.4.2021 (Az. 8 U 68/20) entschieden.
  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2022 - 13 U 221/21
    Der Senat nimmt insofern Bezug auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.3.2021 (VI ZR 889/20, zitiert nach juris) zum sog. Thermofenster.
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2022 - 13 U 221/21
    Insofern hat sich der Senat auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28.1.2020 (Az. V ZR 170/01) bezogen, wonach der Vortrag des dortigen Klägers, eine im Internet abrufbare Liste habe ergeben, dass bereits im Jahr 2018 mehrere Fahrzeugtypen der Beklagten, die mit demselben Motortyp ausgestattet waren, von einer Rückrufaktion betroffen gewesen seien, zusammen mit dem Vortrag weiterer Anhaltspunkte dazu geführt hat, dass die Annahme des Klägers, auch sein Fahrzeug könne betroffen sein, nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht mehr "ins Blaue hinein" erfolgt ist.
  • OLG Bremen, 04.02.2022 - 2 U 87/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf VII mit einem Motor der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2022 - 13 U 221/21
    Dies hat zur Folge, dass jedenfalls ab dem - vor dem Kauf des streitgegenständlichen Fahrzeugs liegenden - Zeitpunkt der Offenlegung ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten nicht mehr in Betracht kommt, selbst wenn man die vom Kläger behauptete Regenerationsstrategie feststellen würde und diese auch als unzulässige Abschalteinrichtung ansehen wollte (vgl. OLG Bremen, Urt. v. 4.2.2022, 2 U 87/21, juris Rn. 42 ff.).
  • OLG Hamm, 09.12.2022 - 11 U 177/21

    Abgasskandal; Audi Q5; Motortyp EA 189; Verjährung

    Der Umstand, dass die Beklagte auf behördliche Anordnung ein Software-Update zur Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung zu entwickeln und dies bei den betroffenen Fahrzeugen aufzuspielen hatte, bedeutet aus verständiger Sicht nicht, dass die Beklagte damit eine deliktische Haftung gegenüber den Fahrzeugkäufern einräumte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2022 - 13 U 221/21).
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